EG-Konformitätsbewertung

Die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die harmonisierte österreichische Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (BGBl. II Nr. 282/2008) schreiben verbindlich vor, dass ein Hersteller vor dem Inverkehrbringen und / oder der Inbetriebnahme einer Maschine

  1. sicherstellen muss, dass die Maschine alle anwendbaren grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;
  2. sicherstellen muss, dass die geforderten technischen Unterlagen verfügbar sind;
  3. die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen muss;
  4. das jeweils anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren durchführen muss;
  5. die EG-Konformitätserklärung ausstellen und sicherstellen muss, dass diese der Maschine beiliegt und
  6. die CE-Kennzeichnung sichtbar auf der Maschine anbringen muss.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und führen für Sie Risikobewertungen durch (vorzugsweise nach EN ISO 12100), stellen die geforderte technische Dokumentation zusammen, verfassen Betriebsanleitungen und detaillierte innerbetriebliche Arbeitsanweisungen und überprüfen Ihre Angaben in der EG-Konformitätserklärung und auf dem Typenschild.

OLYMPUS DIGITAL CAMERA

Beispiel eines Typenschilds